Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 01.07.2002

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   FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2002 - 5 K 2595/01   

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FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2002 - 5 K 2595/01 (https://dejure.org/2002,12574)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.06.2002 - 5 K 2595/01 (https://dejure.org/2002,12574)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juni 2002 - 5 K 2595/01 (https://dejure.org/2002,12574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Herstellung als Voraussetzung für die Anwendung EigZulG [§ 19 Abs. 1 EigZulG]

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beginn der Herstellung als Voraussetzung für die Anwendung EigZulG (§ 19 Abs. 1 EigZulG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1211
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99

    Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2002 - 5 K 2595/01
    Sie sind nicht befugt, einen vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Begünstigungstatbestand von sich aus zu schaffen oder einen gesetzlich genau umrissenen Tatbestand auf Grund eigener Vorstellungen auszuweiten (vgl. zuletzt BFH vom 12. Dezember 2000 IX S 28/00, BFH/NV 2001, 751 und ausführlich BFH vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BStBl II 1999, 760).
  • BFH, 12.12.2000 - IX S 28/00

    Begünstigtes Objekt i.S.d. EigZulG

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2002 - 5 K 2595/01
    Sie sind nicht befugt, einen vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Begünstigungstatbestand von sich aus zu schaffen oder einen gesetzlich genau umrissenen Tatbestand auf Grund eigener Vorstellungen auszuweiten (vgl. zuletzt BFH vom 12. Dezember 2000 IX S 28/00, BFH/NV 2001, 751 und ausführlich BFH vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BStBl II 1999, 760).
  • FG München, 17.05.2001 - 10 K 3741/00

    Anwendungsbereich des EigZulG; Zeitpunkt der Stellung des Bauantrages bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2002 - 5 K 2595/01
    Nimmt hingegen der Steuerpflichtige seinen ursprünglichen Antrag nicht zurück und stellt keinen neuen Antrag, so ist auf den ursprünglichen Bauantrag abzustellen, auch wenn später - wie im Streitfall - ein Nachtrag zum ursprünglichen Bauantrag gestellt wird (vgl. auch Finanzgericht München vom 17. Mai 2001 10 K 3741/00, JurisDoK-Nr. STRE 200171632).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 61/03

    Maßgeblichkeit des ursprünglichen Bauantrags für die Anwendung des EigZulG trotz

    aa) In Fällen, in denen der ursprüngliche Antrag zurückgenommen und ein neuer Bauantrag eingereicht wird, stellen die Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Tz. 120) und das ihr überwiegend folgende Schrifttum (vgl. Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl., § 19 Rz. 11, m.w.N.; ferner Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 17. Juni 2002 5 K 2595/01, EFG 2002, 1211, rkr.) auf den ersten Bauantrag ab, sofern der spätere Antrag nicht auf sinnvollen wirtschaftlichen, d.h. außersteuerlichen, Erwägungen, wie insbesondere bei einer Änderung der ursprünglichen Bauplanung, beruht.

    bb) Hingegen berührt nach überwiegender Ansicht ein bloßer Nachtragsantrag auf der Grundlage sog. Tekturpläne nicht die Existenz des ursprünglich gestellten formellen Bauantrags und ebenso wenig die planerische Identität zwischen dem zunächst genehmigten und dem später verwirklichten Bauvorhaben (Urteile des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2002, 1211, rkr.; des FG Nürnberg vom 13. April 1999 I 92/98, EFG 1999, 759, rkr.; des FG München vom 17. Mai 2001 10 K 3741/00, juris).

    Auch für den Bereich des EigZulG wird dieser Auslegung überwiegend gefolgt (Urteile des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2002, 1211; des FG München in 10 K 3741/00, juris; des FG Nürnberg in EFG 1999, 759; zustimmend Wacker, a.a.O., § 19 Rz. 11; Boeker in Lademann, Einkommensteuergesetz und Nebengesetze, § 19 EigZulG Rz. 6, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 137, 104, BStBl II 1983, 158; Erhard in Blümich, a.a.O., § 19 EigZulG Rz. 31; Hausen/Kohlrust-Schulz, Die Eigenheimzulage, 2. Aufl., § 19 EigZulG Rz. 634; Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl., Rz. 660).

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2003 - 3 K 2362/01

    Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage

    a) Nach Ansicht des BFH sind die Gerichte an den eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 19 EigZuIG gebunden und nicht befugt, einen vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Begünstigungstatbestand von sich aus zu schaffen oder einen gesetzlich genau umrissenen Tatbestand aufgrund eigener Wertvorstellungen auszuweiten (BFH, Beschlüsse vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBI II 1999, 760, vom 12. Dezember 2000 IX S 28/00, BFH/NV 2001, 751, und vom 4. Juli 2002 IX B 24/02 und IX S 1/02 Juris-Dokumente; ebenso FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Juni 2002, 5 K 2595/01, EFG 2002, 1211).

    Denn auch hier geht es darum, nur auf den Bauantrag abzustellen, auf dessen Grundlage das ? genehmigte ? Bauvorhaben tatsächlich ausgeführt wurde (vgl. auch FG München, Urteil vom 17. Mai 2001, 10 K 3741/00, Juris-Dokument; anders wohl FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Juni 2002, 5 K 2595/01, EFG 2002, 1211, und FG Nürnberg, Urteil vom 13. April 1999, I 92/98, EFG 1999, 759).

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